Pflanzenschutz-Fortbildung 2025
Sie möchten Ihre Sachkunde im Pflanzenschutz verlängern und suchen eine anerkannte Fortbildung? Dann sind Sie hier richtig. Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder berät, ist gesetzlich verpflichtet, seine Sachkunde alle drei Jahre aufzufrischen.
Das Pflanzenforum Süd-West bietet dafür am Montag, 29. September 2025, von 14 bis 16 Uhr in Deißlingen eine gratis Pflanzenschutz-Fortbildung an.
Termin 2025
Montag, 29.09.2025
14 – 16 Uhr
gratis Teilnahme
Am Staatsbahnhof 4, 78652 Deißlingen
Termin 2026
Montag, 28.09.2026
Für wen ist Sie geeignet?
Zielgruppen:
Die Fortbildung richtet sich an Anwender, Berater und Abgeber im Pflanzenschutz.
Pflichtstunden:
Alle sachkundigen Personen im Pflanzenschutz müssen laut §7 PflSchSachkV im Zeitraum 2025–2027 insgesamt 4 Stunden Fortbildung absolvieren.
Seminarinhalte
Referenten vom Landesbetrieb Technisches Zentrum für Landwirtschaft (LTZ) Augustenberg & vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis informieren über aktuelle Themen:
Rechtliche Rahmenbedingungen im Pflanzenschutz (Aktuelles im Zierpflanzenbau wie Zulassungen, Aufzeichnungen und aktueller Stand zum Japankäfer)
Pilzliche Schaderreger im Zierpflanzenbau
Schadbilder im Haus- und Kleingarten
Teilnahmebescheinigung
✅ Nach Teilnahme erhalten Sie ein Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz.
Gratis Anmeldung
Anmeldeschluss: Samstag, 20.09.2025
Bitte melden Sie jede Teilnehmer einzeln an. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Häufige Fragen (FAQ)
Wofür benötige ich dieses Seminar?
Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten oder verkaufen und bereits eine Sachkundeprüfung abgelegt haben, müssen im Zeitraum 2025–2027 insgesamt 4 Fortbildungsstunden absolvieren.
Hinweis: Ohne den Nachweis dieser 4 Pflichtstunden im entsprechenden Zeitraum kann der Sachkundenachweis entzogen werden.
Brauche ich für dieses Seminar einen Sachkundenachweis im Scheck-Kartenformat?
Nein, Sie können an unserer Fortbildung auch ohne den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat teilnehmen.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz muss jedoch jede sachkundige Person zwei Nachweise erbringen, um offiziell als sachkundig zu gelten:
1. Sachkundeausweis im Scheck-Karten Format (die Registriernummer beginnt mit BW-XXX-XXXXXXX-X)
Diesen Ausweis erhalten Sie nach erfolgreichem Besuch eines Grundkurses sowie einer Sachkundeprüfung in einem anerkannten Lehrgang. Hierfür informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftsamt » hier.
2. Fortbildungsnachweise für den entsprechenden Zeitraum
Diese Nachweise erwerben Sie z. B. durch die Teilnahme an unserer zweistündigen Fortbildung. Im Zeitraum 2025 bis 2027 benötigen Sie insgesamt vier Pflichtstunden, um gesetzlich weiterhin als sachkundig zu gelten.
Erhalte ich nach dieser Fortbildung einen Nachweis?
Ja, jeder Teilnehmer erhält einen Teilnahmebescheinigung für diese zweistündige Fortbildung.
Wichtig: In diesem Seminar wird kein Sachkundeausweis im Scheckkarten-Format ausgestellt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie zuvor einen Grundkurs mit erfolgreich bestandener Prüfung absolviert haben. Informationen dazu können Sie bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt erfragen (» hier).
Kann ich die vier Pflichtstunden auch in zwei zeitlich getrennten Modulen abschließen?
Ja, die vier Pflichtstunden können Sie im Fortbildungszeitraum 2025 bis 2027 in zwei getrennte Module zu je zwei Stunden aufteilen
Kontakt
Kontaktdaten des Fortbildungs-Veranstalters:
Tel. / WhatsApp: +49 7425 3383 10
Fax: +49 7425 3383 11
E-Mail: info@pflanzenforum.de
Kontaktdaten des Fortbildungs-Leiter
Christina Braun
Landratsarmt SKB/Landwirtschaftsamt
Humboldstr. 11
Tel. : +49 7721 913 5323
E-Mail: Christine.braun@lrasbk.de